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OLG Frankfurt, 20.02.2017 - 10 U 79/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Verkehrsunfall: Beweis einer unfallbedingten HWS-Beschleunigungsverletzung
- RA Kotz
Verkehrsunfall - unfallbedingte HWS-Beschleunigungsverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 26.03.2015 - 14 O 72/12
- OLG Frankfurt, 20.02.2017 - 10 U 79/15
- BGH, 29.01.2019 - VI ZR 113/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94
Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2017 - 10 U 79/15
Es soll dem Verletzten einerseits einen Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden gewähren und ihm andererseits Genugtuung für das Verhalten des Schädigers verschaffen (vgl. BGH NJW 1995, 781). - KG, 28.08.2003 - 12 U 88/02
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Beweisfälligkeit für eine unfallbedingte …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2017 - 10 U 79/15
Zwar mag sich - wie die Beklagte in der Berufungserwiderung einwendet - eine steilgestellte Halswirbelsäule in Röntgenbildern nach den beklagtenseits angeführten Studien von Helliwell / Matsumoto auch bei 42 % der Normalbevölkerung und bei 45 % der chronischen/akuten Nackenschmerzpatienten finden, was - so der Vortrag der Beklagten - möglicherweise dem röntgentechnischen Vorgehen zwecks Vermeidung von Überlagerungseffekten im Bereich der unteren Halswirbelsäule durch die Schulterpartien und der bei der Röntgenaufnahme vom Patienten eingenommenen, möglichst gestreckten und lotrecht aufgerichteten Körperhaltung geschuldet sein mag (vgl. zum Auftreten von HWS-Steilstellungen bei der Normalbevölkerung auch KG in NZV 2004, 252). - BGH, 15.10.1993 - V ZR 19/92
Bestimmtheit eines Klageantrags; Rechtsstellung des Anschlußberufungsklägers
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2017 - 10 U 79/15
Ein stattgebendes Urteil würde keinen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweisen, weil die Leistung der Höhe nach vom Vollstreckungsorgan nicht bestimmt werden könnte (vgl. BGH NJW 1994, 586).